Rechtliche Grundlage

Durch die gewählten Vertreter haben Eltern das Recht, am Umfeld und der Arbeit der Schule mitzuwirken. Der Elternrat ist ein unabhängiges Organ, frei von Weisungen durch Schule, Schulaufsichtsbehörde oder anderer Behörden. Im Gegenzug ist er auch nicht zu Weisungen diesen gegenüber berechtigt.

Ihm steht ein Informations- und Beschwerderecht zu. Die Elternvertreter sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, soweit es sich um vertrauliche Angelegenheiten handelt. Aus dem Elternrat werden sechs Vertreter in die Schulkonferenz entsendet. Die Schulkonferenz hat einige Entscheidungskompetenzen, denn einige Beschlüsse der Lehrerkonferenz bedürfen der Zustimmung der Schulkonferenz, um wirksam zu werden. Unter anderem sind das :

  • wichtige Maßnahmen für die Erziehungs- und Bildungsarbeit
  • die Hausordnung
  • Grundsätze zur Verteilung hausinterner Finanzmittel
  • Beschwerden, die mehr als einen Einzelfall betreffen
  • das Angebot der nichtverbindlichen Unterrichts- und Schulveranstaltungen
  • Grundsätze Klassenfahrten, Wandertagen u.ä.

 

Wenn Sie sich noch intensiver mit den rechtlichen Grundlagen der Elternmitwirkung beschäftigen wollen, gibt es hier weiterführende Links. Klicken sie auf den jeweiligen Begriff und sie gelangen zum Gesetzestext.

Das Mitbestimmungsrecht der Eltern wird in der sächsischen Verfassung in Art. 104 garantiert.